Donnerstag, 3. November 2005

Einmessen des Schnurgerüsts und Fundamentarbeiten

In Baden-Württemberg müssen nach Ausheben der Baugrube die Außenmaße des künftigen Gebäudes mit einem Schnurgerüst eingemessen und dies dem Landratsamt bestätigt werden. Da wir keine Grenzbebauung haben, kann das unsere Baufirma in Zusammenarbeit mit unserem Architekten machen. Spart Geld und das ist schön.

Schnurgerüstvorbereitungen...



Das Ganze auch mal von oben...



Spätabends haben wir dann nochmal die Baustelle besucht - man kommt ja als Vollzeitbeschäftigtenpärchen zu nix. Groß war die Freude als wir sahen, dass die Fundamentarbeiten auch schon begonnen haben.



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